Wir hatten ja Dank des Ortsvereins einer Partei, der sich in der niedersächsischen Provinz lange für eine Fußgängerampel eingesetzt hatte, bereits vor ziemlich genau einem Jahr gelernt, dass wir Fotos auf Facebook besser nur mit Einwilligung veröffentlichen (Beitrag vom 04.02.2020). Der Streit zwischen den unwillentlich abgebildeten Eheleuten und dem Ortsverein ging nun in die nächste Runde und das OVG Lüneburg bestätigt: Die Veröffentlichung eines Fotos bei Facebook, auf dem Personen identifizierbar sind, bedarf einer datenschutzrechtlichen Legitimation. Fehlt die, sollten die Fotos anonymisiert werden. Also ran an Photoshop und „Mosaikeffekt“ an.
Übrigens: Die Veröffentlichung auf Webseiten der Lokalpresse zwecks Berichterstattung war unproblematisch. Das ist ja nicht Facebook, sondern nur das Internet.