HK2 Comtection

Datenschutzrecht

Datenschutz ist Pflicht und Chance zugleich. Wir unterstützen ihr Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Mit einem Datenschutzbeauftragten der HK2 Comtection erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz nach Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG.

Zudem bieten wir nach ihren individuellen Vorgaben:

  • Prüfung einzelner Verfahren
  • Aufbau eines umfassenden Dokumenten- und Datenschutzmanagements
  • Audits

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IT-Sicherheit

Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind zum Schutz von Unternehmenswerten, Know-How, personenbezogenen Daten und Umsatz erforderlich. Ohne Lösungen zur IT-Sicherheit gibt es kein wirksames Risikomanagement. Es ist gesetzliche Pflicht der Geschäftsleitung, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die DSGVO verschärft die Anforderungen an den technischen Datenschutz deutlich.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung, Prüfung und Beauftragung von IT-Sicherheitsleistungen intern und extern.