Als externer Datenschutzbeauftragter nehmen wir dessen Pflichten und Rechte war, z.B. Überwachung der Verarbeitungsvorgänge, Prüfung der Vereinbarkeit mit den Datenschutzgesetzen, Vertretung vor den Aufsichtsbehörden.
Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Datenschutz. Das ermöglicht eine zielorientierte und effiziente Zusammenarbeit. Sämtliche HK2 Comtection-Mitarbeiter können nach Art. 37 DSGVO i. V. m. § 38 BDSG persönlich benannt werden.
Was spricht für uns:
- die nach der DSGVO erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiter ist selbstverständlich und kann Dritten gegenüber dokumentiert werden
- bedarfs- und aufwandsgerechte Vergütung
- bessere Erreichbarkeit, da z.B. Urlaub und Krankheit durch Vertreter aufgefangen werden können
- Beratung aus Dienstleistersicht
- keine Einschränkung von Kündigungsrechten wie bei internen Datenschutzbeauftragten, sondern Möglichkeit zur flexiblen Vertragsgestaltung
- keine Einschränkung von Weisungsrechten gegenüber internen Mitarbeitern
- der Aufwand für Ausstattung sowie Fort- und Weiterbildungskosten eines intern bestellten Datenschutzbeauftragten entfällt.