Februar 27, 2024

Datenschutzverstoß bei Auskunft per unverschlüsselter E-Mail? 

Das Arbeitsgericht Suhl (6 Ca 704/23) hat im Rahmen einer Schadensersatzklage nach Art. 82 DSGVO entschieden, dass die Auskunftserteilung per unverschlüsselter E-Mail entgegen dem Wunsch des Klägers nach schriftlicher Auskunft einen Datenschutzverstoß darstellt. Das Gericht hat seine Entscheidung nicht näher begründet.

Nach Art. 12 DSGVO können elektronisch gestellte Auskunftsanträge auch elektronisch beantwortet werden, sofern der Antragsteller nichts anderes angibt. Dies hatte der Kläger im vorliegenden Fall jedoch getan. Letztlich bleibt aber unklar, ob sich der Verstoß aus der Nichtbefolgung des schriftlichen Auskunftsverlangens oder aus der fehlenden Verschlüsselung und der vermeintlichen Verletzung der Vertraulichkeit ergibt. Die Datenschutzwelt staunt.

Immerhin: Der Schadenersatzforderung in Höhe von 10.000 Euro wurde nicht stattgegeben, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass ihm ein immaterieller Schaden entstanden ist.