Mai 6, 2024

GDNG in Kraft getreten – erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung 

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist am 25.03.2024 in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, den Zugang und die Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen zu Forschungszwecken zu erleichtern. Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird eingerichtet, um bürokratische Hürden zu minimieren und als Anlaufpunkt für Forschende zu dienen. Die Datenverarbeitung erfolgt dezentral, d. h., die Daten werden am ursprünglichen Speicherort belassen und nur auf spezifischen Antrag in einer sicheren Umgebung bereitgestellt. 

Es wird ein Forschungsgeheimnis eingeführt, das die Vertraulichkeit der Daten sichert und bei Missachtung strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Die Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) können nun mittels eines Opt-Out-Verfahrens für die Forschung freigegeben werden, wobei eine einfache digitale Verwaltung für Widersprüche etabliert wird. Zusätzlich dürfen Kranken- und Pflegekassen auf Basis von Abrechnungsdaten personalisierte Gesundheitshinweise geben, was dem Schutz und der Früherkennung von Krankheiten dienen soll. Hierbei müssen sie besondere Transparenzpflichten einhalten.