Wer Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, bei Facebook postet, kann dafür laut VG Hannover kein berechtigtes Interesse in Anspruch nehmen. Ein SPD-Ortsverband hatte ein Veranstaltungsfoto auf seiner Facebook-Fanpage gepostet, auf dem ein Ehepaar zu erkennen war. Das Foto wurde auf Beschwerde der Eheleute umgehend gelöscht, diese legten dennoch Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ein (vermuteter Beruf: Lehrer). Laut Gericht war die darauf ergangene Verwarnung der Aufsichtsbehörde rechtmäßig. Die Verwendung des Fotos in der Berichterstattung über die Veranstaltung sei durchaus zulässig, nicht jedoch bei Facebook. Damit würde eine nicht kontrollierbare Datenverarbeitung durch Facebook ausgelöst. Insofern bestünde weder nach KunstUrhG bei journalistischen Inhalten noch nach allgemeinen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse.
Februar 4, 2020
Kein berechtigtes Interesse für Fotos auf Facebook?
Autor
Michael Schramm, LL.M. (Minnesota)