Nachdem die Berliner Datenschutzbehörde bereits eine Checkliste und einen Leitfaden zum Einsatz von Videokonferenz-Tools veröffentlichte, hat sie nun einige Anbieter genauer unter die Lupe genommen und Ihre Einschätzungen in einer Übersicht zu Videokonferenz-Tools mit Beurteilung im Ampel-Schema präsentiert. Ohne weiteres einsetzbar ist danach keiner der geprüften Anbieter. Wie nach den vorhergehenden Veröffentlichungen zu erwarten, steht die Ampel bei den gängigsten Tools Microsoft Teams, Skype, Zoom, Google Meet oder GoToMeeting auf rot. Grund ist aus Sicht der Behörde jeweils eine unzureichende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Unmittelbare Folge der Einschätzung ist bereits eine öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung mit Microsoft. Unabhängig davon, ob man die Ergebnisse der Behörde teilt, bleibt zu hoffen, dass nun ein Dialog einsetzt, der insbesondere bei US-Anbietern zu klareren Regelungen führt und so die Rechte der Verantwortlichen stärkt. Mit Wegfall des Privacy Shields ist nämlich klar, dass die Texte ohnehin angepasst werden müssen.
Juli 20, 2020
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Autor
Michael Schramm, LL.M. (Minnesota)