Juni 21, 2018

WhatsApp, Slack und Co. in der betrieblichen Kommunikation…

Im Rahmen der Vorbereitung auf die DSGVO wurden in zahlreichen Unternehmen die datenschutzrechtlichen Prozesse auf den Prüfstand gestellt.

Eine Frage, die dabei erstaunlich oft aufkam: „Darf ich WhatsApp (oder andere Messenger-Dienste) auf dem Diensthandy bzw. dienstlich genutzten Privathandy nutzen?“. Die kurze Antwort lautet „Nein!“. Bei Installation wird nämlich das gesamte Adressbuch ausgelesen, wobei die Daten auf Servern in den USA landen.

Dieses Problem besteht bei dem Kommunikations-Tool Slack nicht, dieses dient der unternehmensinternen Kommunikation. Zwar landen hier die Daten der Nutzer ebenfalls auf US-Servern, gegenüber den Mitarbeitern ist aber die Einholung einer Einwilligung praktisch möglich. Gegenüber den eigenen Mitarbeitern kann zudem ein Weisungsrecht zur Nutzung bestehen. Da Slack unter dem Privacy Shield zertifiziert ist, ist der Datentransfer auch grundsätzlich zulässig, sofern eine AV-Vereinbarung mit dem Anbieter besteht.

 

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