Diese gehören nämlich nicht in Ihr CRM. Denn wenn mal die Aufsichtsbehörde vorbeischaut, kann es für Sie peinlich (und teuer) werden, wenn der Account Manager seinem Frust über den renitenten Kunden im CRM freien Lauf gelassen hat. So nun geschehen mit einem Unternehmen in Frankreich. Dem wurde von der französischen Aufsicht CNIL für eine Reihe von Datenschutzverletzungen ein Bußgeld in Höhe von 500.000 EUR aufgebrummt, u. a. für datenschutzwidrige Telefonwerbung, die Aufzeichnung von Kundengesprächen ohne Information, fehlende Kooperation mit der CNIL und eben für die Speicherung unangemessener Kommentare über Kunden im CRM-System. Dann den Mitarbeitern lieber andere Möglichkeiten zum Dampf ablassen geben (Sport?). In veterinärmedizinischen und gastroenterologischen Praxen dürfte die Sache mit den Tiernamen und Körperöffnungen übrigens nochmal anders gelagert sein.
Februar 10, 2020
Vorsicht bei Tiernamen und Körperöffnungen!
Autor
Lukas Wagner LL.M.