Oktober 9, 2019

Verarbeiten Sie Sozialdaten im öffentlichen Auftrag?

Dann wundern Sie sich nicht, wenn die nächste Ausschreibung eine aktuelle ISO 9001 oder ISO 27001-Zertififzierung verlangt. Laut einem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 19.07.2019 ist dies besonders durch die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung von Sozialdaten gerechtfertigt und wird auf § 49 Abs. 1 VgV gestützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der öffentliche Auftraggeber selbst zertifiziert ist, denn bei internen Prozessen könne man die Sicherheit der Verarbeitung schließlich selbst einschätzen.

Übrigens kann eine Werbeaussage „Zertifiziert nach ISO 9001“ auch bei ordnungsgemäßer Zertifizierung eine irreführende Wettbewerbsverletzung darstellen, wenn nicht klar ersichtlich ist, auf welche Dienstleistung sich die Zertifizierung bezieht, entschied das OLG Düsseldorf.