Oktober 1, 2021

Schweizer Datenschutzbehörde erkennt EU-Standardvertragsklauseln an

Bernhard Kloos und ich hatten an anderer Stelle bereits über die neuen EU-Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer berichtet.

Nun hat auch die Datenschutzbehörde der Schweiz die neuen EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in unsichere Drittländer anerkannt. In ihrer Erklärung stellt die Behörde dar, welche Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen werden müssen, damit die Klauseln für die Schweiz funktionieren. So muss ggf. ein Anhang ergänzt werden, der präzisiert, dass die Verweise auf die DSGVO als Verweise auf das Schweizer Datenschutzgesetz zu verstehen sind. Ein weiterer Anhang muss festlegen, dass Betroffene mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz ihre Rechte auch in der Schweiz einklagen können.

Übrigens: Seit dem 27. September 2021 können sowohl in der Schweiz als auch der EU nur noch die neuen Standardvertragsklauseln wirksam abgeschlossen werden.