Dezember 11, 2023

Rechtswidrige Schufa-Eintragung rechtfertigt eine immaterielle Entschädigung von 1.500,00 EUR 

Für einen Unternehmer im Nebengewerbe war von der Beklagten grob fahrlässig ein rechtswidriger Schufa-Eintrag bewirkt worden. Dieser führte zu ca. sechsmonatigen rechtswidrigen Störungen, etwa beim Dispo-Rahmen oder der Kündigung eines Girokontos.

Für die Unannehmlichkeiten des Betroffenen hält das OLG Dresden (4 U 1078/23) eine Kompensation von 1.500,00 EUR für angemessen und ausreichend. Das entspräche vergleichbaren Sachverhalten und sichere die betroffenen Rechte effektiv.

Sehr wirkungsvoll finde ich das nicht. In anders gelagerten Fällen können Beträge von 500,00 EUR oder 5.000,00 EUR angezeigt sein.