November 7, 2023

Praxisferne Handreichung zu Microsoft 365?

Man kann sich sicherlich darüber freuen, dass die Aufsichtsbehörden zur Abwechslung mal ihrem Sensibilisierungs- bzw. Beratungsauftrag nachkommen, statt IT-Anwendungen zu „verbieten“:

Gemeinsam mit sechs weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen im September eine Handreichung für den Einsatz von Microsoft 365 veröffentlicht. Empfohlen wird der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Standardvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (DPA) von Microsoft. Dabei geht es insbesondere um Regelungen zu Löschfristen, zu Änderungen von Unterauftragsverarbeitern sowie zur Datenverarbeitung durch Microsoft für eigene Zwecke.

Ob die Handreichung in der Praxis ihre Umsetzung findet, darf bezweifelt werden. Microsoft wird sich kaum auf den Abschluss tausender individueller Zusatzvereinbarungen mit deutschen KMU einlassen. Vielleicht berücksichtigt Microsoft aber die Handreichung bei einer Neuauflage seiner Verträge. Wer es doch mal mit der Zusatzvereinbarungen probieren möchte, darf sich gerne bei mir melden.