April 10, 2019

With great power comes great responsibility – oder: Sind Betriebsräte eigene Verantwortliche im Sinne der DSGVO?

Betriebsräte können ein machtvolles Institut der Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen sein – die auch regelmäßig personenbezogene Daten der Mitarbeiter verarbeiten. Mit der DSGVO entspann sich ein Streit darüber, ob Betriebsräte in ihrer Eigenständigkeit noch immer den Arbeitgebern zuzurechnen oder eigene Verantwortliche sind.

Denn die DSGVO richtet sich an die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, den Verantwortlichen. Betriebsräte tun genau dies. Die Aufsichtsbehörde in Baden Württenberg hat sich klar positioniert und betrachtet Betriebsräte – trotz Fehlens eigener Rechtspersönlichkeiten – als eigene Verantwortliche. Wer zahlt dann aber das Bußgeld. Und überhaupt wer schließt Datenschutzvereinbarungen? Wir können helfen, Antworten zu finden.