Nachdem sich die Datenschutzaufsichtsbehörden schon länger für die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook interessierten, hatte zuletzt auch das Bundeskartellamt (BKartA) die Datenverarbeitung geprüft und festgestellt, dass Facebook seine Marktmacht durch den Umfang der Sammlung, Verwertung und Zuführung von Daten aus dem Nutzerkonto missbrauche. Aus diesem Grund hat das BKartA dem Unternehmen im Februar 2019 untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Gegen diese Anordnung hat Facebook beim OLG Düsseldorf Rechtsmittel eingelegt. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat daraufhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung geäußert, da ein möglicher Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen nicht zugleich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bedeute. Über den Bestand der Anordnung des BKartA wird nun in dem beim OLG Düsseldorf anhängigen Beschwerdeverfahren entschieden werden.
Oktober 8, 2019
OLG Düsseldorf: Kartellamt vs. Facebook
Autor
Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.