Wer nach all dem, was uns Max Schrems und der EuGH im Juli 2020 beschert haben, immer noch personenbezogene Daten in die USA schickt, sollte sich vorsehen. Dass das nicht so ohne Weiteres geht, sollte mindestens den geneigten Lesenden klar sein – allesamt herzlich gut. „Allein ich glaub’, du hältst nicht viel davon“ denken sich aber offenbar die Aufsichtsbehörden. Neun davon (BE, BB, BW, BY, HB, HH, NI, RP, SL) überprüfen nun in einer konzertierten Aktion den internationalen Datentransfer mit einem Schwerpunkt auf die Anforderungen des „Schrems II“-Urteils. Damit das Konzert harmonisch klingt, hat man weitgehend einheitliche Fragebögen erarbeitet. Diese werden seit Anfang Juni an ausgewählte Unternehmen geschickt. Ob man jede Frage dort im Einzelfall wirklich beantwortet, sollte man sich gut überlegen. Wohl denjenigen, die noch keine Post bekommen haben.
Juli 5, 2021
Nun sag’, wie hast du’s mit dem Datentransfer?
Autor
Lukas Wagner LL.M.