Am 12.11.2020 hat die EU-Kommission ihre Entwürfe der neuen Standardvertragsklauseln nach Art. 45 DSGVO veröffentlicht.
Auffällig ist dabei der neue modulare Ansatz. Der Text enthält verschiedene Regelungsalternativen, die modulartig für die Übermittlungsszenarien zusammengestellt werden können. Neben den bekannten Szenarien wird nun auch die Übermittlung des Auftragsverarbeiters in der EU an einen Unterauftragnehmer und an einen Verantwortlichen im Drittland erfasst. Die Pflichten des Datenimporteurs bei Zugriff von Behörden wurden als Reaktion auf das Schrems-II-Urteil des EUGH ausgeweitet. Diese reichen aber nicht aus, um in jedem Fall ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Ergänzungen, wie letzte Woche vom EDSA vorgeschlagen, werden weiterhin für die USA & Co. erforderlich sein. Der Text ist noch nicht final, die Ansätze sehen aber vielversprechend aus.