April 5, 2019

das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen am 21.03.2019 verabschiedet. Es wird voraussichtlich noch 2019 in Kraft treten. Damit werden sich die Voraussetzungen für das Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen und deren Schutzumfang erheblich ändern. Insbesondere werden Informationen als Geschäftsgeheimnis nur dann geschützt sein, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ihrem Schutz getroffen wurden.

Da das Gesetz keine Übergangsfrist vorsieht, und die mit dem Gesetz umgesetzte EU-Richtlinie von Gerichten auch direkt angewendet werden kann, müssen die Anforderungen bereits jetzt für alle Geschäftsgeheimnisse sichergestellt werden. Dazu sollte ein Schutzkonzept erstellt und die Durchführung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert werden. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite. Bei konkreten Fragen oder bei der Erarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutzkonzepten stehen wir gerne zur Verfügung.

geheimnisschutz.eu