Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in den letzten Wochen zwei interessante Leitlinien zu entscheidenden Datenschutz-Themen zur öffentlichen Anhörung veröffentlicht: Guideline 07/2020 über die Konzepte Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter in der DSGVO; Guideline 08/2020 über das Targeting von Social Media-Nutzern.
Beide Dokumente enthalten praxisrelevante Hinweise zu ihren Themen. Guideline 07/2020 unterstützt bei der Abgrenzung von Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und gemeinsam Verantwortlichen. Sie enthält zudem Tipps zur vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter sowie zwischen gemeinsam Verantwortlichen. Guideline 08/2020 hilft dabei, Social Media-Marketing datenschutzkonform einzusetzen. Hier ist besonders das Audience-Marketing mit Bestandskunden zu beobachten: Laut EDSA besteht hierfür u. U. ein berechtigtes Interesse (Rn. 60). Das BayLDA z. B. erlaubt diese hingegen nur mit Einwilligung.