Januar 20, 2023

Mehr Rechtsicherheit für Auftragsverarbeiter

Wer als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für Partner und Kunden verarbeitet, kann nun dank der neuen Verhaltensregel gem. Art. 40 DSGVO „Trusted Data Processor“ des LfDI Baden-Württemberg für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Auftragsverarbeiter können mit einer Selbstverpflichtung auf die Verhaltensregel „Trusted Data Processor“ demonstrieren, dass sie den in der Verhaltensregel festgelegten Vorgaben folgen und sie sich deren Überwachung durch eine Überwachungsstelle haben wird. Die Vorgaben der Verhaltenregeln sehen z. B. bestimmte Mindeststandards für die Einbindung und Kontrolle von Unterauftragsverarbeitern, den Umgang mit Betroffenenrechten, die Meldung von Datenschutzvorfällen, die Verpflichtung auf Vertraulichkeit von Beschäftigten und Eigenkontrolle vor.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite www.verhaltensregel.eu.