Die DSGVO gilt seit nun exakt zwei Jahren. In den viel älteren und viiieeel cooleren Co-Working-Spaces scheint sie bislang allerdings nicht angekommen zu sein. Wer hier nach den Maßnahmen des Betreibers in Sachen Daten- und Geheimnisschutz sowie IT-Sicherheit sucht, findet alles, aber nichts Brauchbares: beschriftete Wände, Barhocker ohne Bar, „Premium-Annehmlichkeiten“, Prokrastinationspartner, „Besprechungssituationen“ in der Größe von Umzugskartons und ganz viel WLAN. Und eine Women’s Corner mit Kinderspielecke (Warum bitte nicht für Väter??). Es gibt zwar Datenschutzerklärungen der Betreiber, allerdings nur für ihre Website. Die Nutzer aber benötigen technische und organisatorische Maßnahmen des Betreibers! Verschlüsseltes Netzwerk, „rückstandsloses“ Drucken und Nutzen der Präsentationstechnik, Telefonie ohne Mithörer, Arbeiten ohne Shoulder Surfer etc. Ein NDA löst das Problem übrigens nicht. Es drohen Bußgelder und unerkannte Vertragsbrüche. Ähnliches gilt übrigens auch bei der gewerblichen Untermiete.
Juni 2, 2020
Lost in (Co-Working) Space
Autor
Karsten U. Bartels LL.M.