Das VG Hannover (10 A 6199/20) hat entschieden, dass die ununterbrochene und minutengenaue Erhebung von Leistungsdaten der Beschäftigten bei Amazon mittels Handscannern rechtmäßig sei. Das Gericht bestätigte, dass die Datenverarbeitung für die Steuerung der Logistikprozesse, Steuerung der Qualifizierung und Schaffung von Bewertungsgrundlagen für individuelles Feedback und Personalentscheidungen erforderlich ist.
Wer sich mit Verhaltens- und Leistungskontrolle im Beschäftigungsverhältnis näher beschäftigt hat, käme intuitiv evtl. zu einem anderen Ergebnis. Die beklagte Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ist weiterhin der Auffassung, dass der durch die minutengenaue Leistungsdatenerhebung und Auswertung entstehende Anpassungs- und Leistungsdruck für die Beschäftigten höher zu gewichten sei als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens. Das letzte Wort scheint hier noch nicht gesprochen zu sein.