Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis ist bisher mehr oder weniger umfassend in § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Um den schnelllebigen Entwicklungen – auch technischer Natur – der Arbeitswelt (und nebenbei dem europäischen Rechtsrahmen) gerecht zu werden, soll in Q4 2023 ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz kommen.
Das hat die Bundesregierung Ende August in ihrer Datenstrategie „Fortschritt durch Datennutzung“ angekündigt: Man werde von den Öffnungsklauseln der DSGVO Gebrauch machen, „um mit einem modernen, handhabbaren Beschäftigtendatenschutzgesetz Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu schaffen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv zu schützen.“
Inhaltlich ist bisher nur wenig bekannt, aber dem Vernehmen nach soll es Regelungen u. a. zu solo-selbstständigen Plattformtätigen, Bewerbungsverfahren, Überwachung von Beschäftigten, dem Einsatz künstlicher Intelligenz, der Verarbeitung biometrischer Daten, der Einwilligung von Beschäftigten und Datenübermittlung innerhalb eines Konzerns geben – mit Sicherheit ein Gesetz mit hoher praktischer Relevanz. Wir sind gespannt und halten Sie auf dem Laufenden.