Juni 22, 2023

Kein Personenbezug bei pseudonymisierten Daten?

Dass die DSGVO nicht auf anonymisierte Daten anwendbar ist, dürfte allgemein bekannt sein. Aber wie sieht es mit pseudonymisierten Daten aus? In dem Fall gibt es noch immer irgendwo zusätzliche Informationen, anhand derer der Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person wiederherstellt werden kann. Folglich gilt der Datenschutz auch für pseudonymisierte Daten. Eigentlich.

Denn wenn ein Empfänger pseudonymisierter Daten nicht über die Mittel verfügt, die betroffenen Personen zu re-identifizieren, gelten diese Daten für ihn nicht als personenbezogen. Das gilt selbst dann, wenn der Versender weiterhin über diese zusätzlichen Informationen verfügt, aber ein Zugriff auf diese Informationen durch den Empfänger ausgeschlossen ist.

Das hat der EuGH (T 557/20) im April klargestellt. Eine Aufsichtsbehörde muss demnach nicht nur prüfen, ob der Versender die Personen rückidentifizieren kann, sondern auch, ob diese auch aus Perspektive des Empfängers möglich ist