Vom Generalanwalt des EuGH gibt es kein Like für Facebooks „Gefällt mir“-Button. Die Verbraucherzentrale NRW hatte das Unternehmen Fashion ID verklagt, da dieses auf seiner Website die besagten „Gefällt mir“-Buttons einsetzte, ohne die zu der Zeit geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Richtlinie einzuhalten.
Kritisiert wurde insbesondere, dass bei Aufruf der Website automatisch die IP-Adresse an Facebook gesendet werde, egal ob ein Like abgegeben werde bzw. überhaupt eine Facebook-Mitgliedschaft vorliege oder nicht. Ähnlich wie in der Entscheidung des EuGHs zu Facebook-Fanpages sei nach Ansicht des Generalanwalts eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Fashion ID und Facebook anzunehmen. Demnach wird wohl der Abschluss einer Joint-Controllership Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO sowie die Einholung einer Einwilligung in Kombination mit Erfüllung der Informationspflichten durch den Betreiber der Website erforderlich sein.