Mitte Juli hat der EuGH die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA unter dem Privacy Shield für unzulässig erklärt (Schrems II). Die Auswirkungen sind massiv, schon allein weil die meisten Anbieter von Cloud-Lösungen, Video-TK- und Online-Tools (z. B. Google Analytics) in den USA ansässig sind.
Eine vollständige Lösung des Problems gibt es derzeit nicht. Zum aktuellen Stand und die jetzt zu ergreifenden (Interims-)Maßnahmen:
Mit Urteil vom 16.07.2020 hat der EuGH das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA für Datenübermittlungen in die USA für unwirksam erklärt. Die dortigen Überwachungsmöglichkeiten würden Grundrechte verletzen, ein ausreichendes Schutzniveau der Betroffenen sei nicht sichergestellt. Trotzdem auf dieser Grundlage durchgeführte Datentransfers seien rechtswidrig. Sie können Bußgelder und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Ein Transfer in die USA mittels vertraglicher Schutzmechanismen auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) bleibt möglich, erfordert aber zusätzliche Garantien für ein angemessenes Schutzniveau.
Die EU versucht, Lösungen zu schaffen. Die europäischen Datenschutzbehörden haben FAQ zum Urteil herausgebracht und eine Task Force eingesetzt. Etwas Verwertbares gibt es insofern noch nicht.
Gleichzeitig entstand zusätzlicher Handlungsdruck durch 101 Beschwerden wegen des Transfers in die USA bei der Nutzung von Google Analytics und Facebook Connect, in Deutschland etwa gegen netzwelt.de, sky.de, tvspielfilm.de, express.de, derwesten.de, wiwo.de und chefkoch.de.
Was nun zu tun ist: Nichts tun oder Abwarten ist keine Alternative, eine politische Lösung nicht absehbar. Die sichere Variante, wie etwa von der Berliner Datenschutzbeauftragten gefordert, lautet: Umgehend zu Dienstleistern in der Europäischen Union oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau wechseln.
In der Praxis ist das schwer möglich. Also müssen die Situation analysiert und Lösungen mit vertretbarem Risiko erarbeitet werden. Alle Prüfungsschritte und ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren. Wir haben dazu entlang der Orientierungshilfe des LfDI Baden-Württemberg die Checkliste „Transferproblematik“ erarbeitet. Unseren Mandanten stellen wir zudem angepasste SCC zur Verfügung.