Neulich wurde im Rahmen des Digital-Gipfel 2019 (vormals Nationaler IT-Gipfel) der Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung vorgestellt, den Vertreter aus Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft (Fokusgruppe Datenschutz des Bundesinnenministeriums) erarbeitet haben. Mit dem Code of Conduct sollen Verhaltensregeln im Sinne von Art. 40 Abs. 2 lit. d) DS-GVO für eine datenschutzkonforme Pseudonymisierung beschrieben werden. Der Code of Conduct enthält hauptsächlich Prozessuale Vorgaben zum Einsatz und Betrieb einer Pseudonymisierung sowie Anwendungsbeispiele. Für die Finalisierung des Code of Conduct bedarf es noch der Genehmigung einer Aufsichtsbehörde sowie der Festlegung von Prozessen zur Kontrolle der Einhaltung des Codes. Die bereits formulierten Anwendungsbeispiele sollen zudem um sektorspezifische Good Practices erweitert werden.
November 29, 2019
Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO Konformer Pseudonymisierung
Autor
Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.