Die DSGVO ermöglicht in vielen Fällen die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne eine Einwilligung der Betroffenen. So regelt die neue Verordnung zukünftig in Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, unter welchen Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse des Verarbeiters eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung ermöglicht.
Nach den Erwägungsgründen der Verordnung werden als berechtigtes Interesse beispielsweise die Datenverarbeitung zum Zwecke des Direktmarketings, zur Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe, zu der auch die konzerninterne Auftragsdatenverarbeitung gehört, anerkannt. Zu beachten ist, dass eine Einwilligung nur dann einzuholen ist, wenn kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand besteht.
Alte Einwilligungserklärungen sollten daher unbedingt an die Vorgaben der DSGVO angepasst werden.
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