Lieblingsthema Auskunft! Der Europäische Datenschutzausschuss hat Ende Januar seine Leitlinien zum Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO zur öffentlichen Konsultation herausgegeben. Die Hilfestellung von höchster europäischer aufsichtsbehördlicher Ebene ist herzlich willkommen; dass damit aber das Thema Auskunft für Verantwortliche einfacher wird, darf man nicht erwarten. Immerhin spiegeln die Leitlinien im Wesentlichen die Anforderungen, die wir in verschiedenen Urteilsbesprechungen früherer DRF-Ausgaben beleuchteten, wider: Inhalt der Auskunft muss alles sein, was beim Verantwortlichen vorliegt, auch interne Vermerke und Kommunikation. Erfreulich praxisnah ist jedoch dabei, dass auch der EDSA ein mehrstufiges Auskunftsverfahren („layered approach“) als gangbaren Weg für das Beauskunften großer Datenmengen aufzeigt, um den Konflikt zwischen Vollständigkeit einerseits und Präzision und Zugänglichkeit andererseits zu lösen. Das Konsultationsverfahren läuft noch bis zum 11. März 2022.
Februar 25, 2022
EDSA zum Auskunftsrecht
Autor
Lukas Wagner LL.M.