Nach einer Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) darf Meta nun im gesamten EWR keine personenbezogenen Daten mehr für verhaltensbezogene Werbung auf der Grundlage von Verträgen und berechtigten Interessen verarbeiten.
Der EDSA folgte damit einem Antrag der norwegischen Datenschutzbehörde, endgültige Maßnahmen gegen Meta zu ergreifen, die im gesamten EWR wirksam sind. Im Gegenzug schlug Meta eine einwilligungsbasierte Verarbeitung vor, die nun von der irischen und anderen Aufsichtsbehörden geprüft wird.
Die Entscheidung folgt der Linie des EuGH (C-252/21), der bereits im Juli entschieden hatte, dass ein Nutzer eines kostenlosen sozialen Netzwerks nicht erwarten kann, dass das Netzwerk seine personenbezogenen Daten ohne seine Einwilligung für personalisierte Werbung verarbeitet.
Spätestens jetzt muss Meta seine Einwilligungserklärungen überarbeiten