August 30, 2022

E-Mail-Verschlüsselung nach Kriegswaffenkontrollgesetz und DSGVO

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ein nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz Verpflichteter wollte seine E-Mail-Meldungen an das elektronische Kriegswaffenregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nur noch Ende-zu-Ende-verschlüsseln; er befürchtete, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden, um an die gelagerten Produkte zu gelangen. Das VG Frankfurt (5 L 1281/22.F) entschied aber, dass das Bundesamt mit der vorhandenen Transportverschlüsselung die erforderlichen Vorkehrungen zur Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit bereits getroffen hätte. Diejenigen, die nicht täglich mit Kriegswaffen handeln, müssen sich nur merken: Die Transportverschlüsselung von E-Mails reicht nach Stand der Technik für die Einhaltung der DSGVO aus, jedenfalls sofern keine Kategoriedaten oder besonderes Schutzbedürfnis vorliegen.