Die DSGVO revolutioniert auch die Welt der Domains. Die DENIC erhebt seit Geltung der DSGVO keine Daten zum administrativen und technischen Kontakt (sog. Admin-C und Tech-C) mehr. Eine entsprechende Umstellung kündigte auch der Registrar EPAG an und zog sich damit den Unmut der für das weltweite Domainnamensystem verantwortlichen ICANN zu.
Gleich am ersten Geltungstag der DSGVO zog diese unter großer medialer Aufmerksamkeit vor das LG Bonn und verlangte von EPAG, auch zukünftig Daten von Admin- und Tech-C zu erfassen. Erfolglos: Warum zur Erfüllung der Aufgaben der ICANN neben dem Domaininhaber noch weitere Datensätze vonnöten sein sollen, sei vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Datensparsamkeit nicht zu erkennen. Entsprechende vertragliche Pflichten darf EPAG daher ignorieren. Das OLG Köln hat die Entscheidung bestätigt.
Januar 22, 2019
Domainregistrierung: Inhaberdaten sind genug
Autor
Philip Koch