Januar 31, 2022

Dient die Auskunft nur dem Datenschutz?

Die Auskunft gem. Art. 15 DSGVO ist hier schon öfter vorgekommen (möchte mal jemand nachzählen?); und auch der Beitrag von Bernhard und mir an anderer Stelle hat das Thema nicht abschließend behandelt. Die Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsantrags hat nun das OLG Hamm festgestellt (20 U 269/21): In einem Streit mit einer Versicherung beantragte der Kläger, ihm Auskunft über die Beitragsanpassungen vergangener Jahre zu erteilen und hierzu geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieser Auskunftsanspruch ließe sich hier jedoch nicht auf Art. 15 DSGVO stützen, da er gem. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich sei. Die begehrte Auskunft diene ausschließlich der Verfolgung von Leistungsansprüchen, was nichts mit dem Zweck der DSGVO zu tun habe, nämlich dem Datenschutz. Demnach dürfe sich die Versicherung gem. Art. 12 Abs. 2 lit. b) DSGVO weigern, die Auskunft zu erteilen (vgl. LG Wuppertal, 4 O 409/20).