Februar 27, 2018

Die Auftragsverarbeitung nach Lesart der Datenschutzkonferenz

Auch zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO haben die deutschen Datenschutzbehörden ein Kurzpapier zur Orientierung „im praktischen Vollzug“ erstellt. Das ist schön für Einsteiger und nutzlos für den Rest.

Derzeit tatsächlich für das Verhandeln und Schließen von Auftragsverarbeitungs-Vereinbarungen (AV-Vereinbarung) wichtige Punkte sind Haftungsverschiebungen zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter (und damit das Arbeiten mit unterschiedlichen Mustern je nach Perspektive im Einzelfall); Kostentragungsregelungen, soweit der Auftragsverarbeiter Betroffenenansprüche erfüllt; Ausgestaltung der Audit-Klauseln, die den Unterauftragnehmer betreffen und vor allem die Vereinbarung gesetzeskonformer technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Dazu findet sich nichts im Papier. Dazu kommen Sie zu uns. Wir gestalten auch ihr A(D)V-Umstellungsprojekt.

 

 

Weitere Beiträge zur DSGVO, sowie IT-Sicherheits-Themen, erscheinen monatlich in unserem Magazin-Newsletter: HK2 Der Rote Faden