Februar 28, 2018

Datenschutzkonferenz zum Beschäftigtendatenschutz

Wer sich über die neuen Themen der DSGVO informieren möchte, muss ja eigentlich nur regelmäßig unseren Newsletter lesen. Wem das aber noch nicht reicht, der kann einen Blick in die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz der obersten Datenschützer der Länder (DSK) werfen. Zu zentralen Fragen der DSGVO gibt die DSK seit geraumer Zeit die angesprochenen Kurzpapiere heraus, so jetzt auch zum Beschäftigtendatenschutz.


Wie zu erwarten, wenn man mehrere Aufsichtsbehörden in einen Raum sperrt, sind die Ergebnisse eher restriktiv. Wo die DSGVO die Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils oder die Verfolgung gleicher Interessen von Arbeitgeber und –nehmer als Regelbeispiele einer möglichen Einwilligung nennt, sieht die DSK diese als den einzigen Anwendungsfall überhaupt. Fazit: das Papier bietet einen allgemeinen Überblick über den Beschäftigtendatenschutz, kann jedoch lediglich als Einstieg in die Thematik dienen.

 

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