Die Aussicht auf hohe Bußgelder hat die Umsetzung der DSGVO bei vielen Unternehmen immerhin auf die Agenda gesetzt. Bei manchem dürfte der Elan aber spätestens bei der Lektüre von Art. 32 verfliegen. Als Freund in der Not kann sich da der Datenschutzbeauftragte entpuppen. Für alle Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern ist die Bestellung ohnehin Pflicht.
Der DSB kann extern bestellt oder aus den Reihen der eigenen Mitarbeiter rekrutiert werden. Der kurze Weg zum eigenen Mitarbeiter scheint naheliegend, allerdings ist zu beachten, dass dieser, zur Wahrung der Unabhängigkeit, Kündigungsschutz für die Dauer der Bestellung und darüber hinaus genießt. Zudem existieren in Bezug auf die DSGVO bisher noch wenig praktische Hinweise. Die Diskussion um die neuen Pflichten ist meist rein juristisch. Die entsprechende Expertise wird sich ein interner Quereinsteiger kaum ohne Weiteres aneignen können. Die Umsetzung selbst wird in den kommenden Wochen wohl auch eher ein Fulltime-Job.
Als langjährige, branchenübergreifende Datenschutzbeauftragte wissen wir, worauf es ankommt – und mit juristischen Diskussionen kennen wir uns bestens aus! Zur schnellen Hilfe geht es hier entlang. (MS)
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