Mai 3, 2021

BlnBDI: Kein Wahlrecht bei der Beauskunftung von Empfängern

In den ersten 3-4 Monaten eines Jahres erscheinen gefühlt 17 Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Vorjahr. Damit Sie die nicht alle lesen müssen, tun wir das für Sie und berichten hier dann gelegentlich über Berichtenswertes. In diesem Jahr sind sie sehr geprägt von Datenschutzthemen im Corona-Zusammenhang. Aber auch darüber hinaus bieten die Berichte Orientierung bei der sonstigen Anwendung der DSGVO. Der Bericht der Berliner Aufsichtsbehörde lässt – nicht ganz unerwartet – staunen: So müssten Verantwortliche Betroffenen bei Auskünften gem. Art. 15 DSGVO grundsätzlich sowohl die Kategorien von Empfänger*innen als auch die konkreten Empfänger*innen mitteilen. Art. 15 Abs. 1 lit. c) DSGVO sieht jedoch die Mitteilung der „Empfänger oder Kategorien von Empfängern“ vor. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich lese da ein Wahlrecht.