Juli 20, 2020

BfDI: Löschpflicht durch Anonymisierung erfüllbar

Den deutschen Aufsichtsbehörden wird ja gerne vorgehalten, dass diese viel zu zurückhaltend klare Vorgaben machen. Nicht so der Bundesbeauftragte: Der hat sich kürzlich festgelegt, dass eine Löschpflicht gem. Art. 17 DSGVO durch eine Anonymisierung erfüllbar sei. Voraussetzung hierfür ist, dass die personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und dann so anonymisiert werden, dass der Personenbezug nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskräften wiederhergestellt werden kann. Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 1 lit. c) i. V. m. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Zudem empfiehlt der BfDI die Durchführung eine Datenschutzfolgenabschätzung. Der BfDI macht damit besonders für datengetriebene und -intensive Geschäftsmodelle relevante Vorgaben.