Juli 30, 2019

Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte – für manche das Unwort des Jahres 2018. Die Pflicht zur Bestellung bestand zwar schon vorher,  viele beschäftigen sich trotzdem erst aus Anlass der DSGVO mit dieser Institution. Die Nachfrage stieg massiv an. Nun wird die Grenze für die Bestellpflicht von 10 auf 20 dauerhaft datenverarbeitende Personen angehoben. So hat es der Bundestag im 2. DSAnpUG-EU beschlossen. Kleinere Unternehmen sollen entlastet werden. Die müssen aber natürlich auch ohne DSB-Pflicht die Vorgaben der DSGVO weiter erfüllen. Hierzu hätte man besser beim Beratungsbedarf ansetzen sollen, nicht bei der Beratungspflicht. Viele Vorgaben des Datenschutzes sind immer noch ungeklärt oder so komplex und undurchdringlich, dass diese für Laien ohne Hilfe kaum umzusetzen sind. So manche gesparte DSB-Vergütung dürfte künftig direkt in verhängte Bußgelder fließen.