Dezember 15, 2020

Best Practice Einwilligungsmanagement

Für die schwierigen Fragen unserer Zeit benötigt man praxistaugliche Lösungen. Wie schön ist es da, wenn man auf 178 Seiten im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJV) erläutert bekommt, wie man eine datenschutzrechtliche Einwilligung gestaltet. Immerhin: es gibt auch einen Shortcut mit 8 Punkten auf 4 Seiten sowie das Webdesign für eine „User Journey“ mit Mock-Ups als Best Practice Modell.

Informiert und freiwillig muss sie sein, die Einwilligung. Datensparsam haben die Einstellungen zu sein und der Betroffene muss den Dienst auch ohne Einwilligung nutzen können. Nur für einen bestimmten Zweck darf man sie einholen, nicht global. Und natürlich: einfach bedienbar, transparent, verständlich, geräteübergreifend kompatibel, gestalterisch neutral, ablenkungs- und manipulationsfrei das Ganze. Unterstützt werden eine Entscheidungsbaumlogik sowie die Eigenverwaltung des Betroffenen mittels Datenschutz-Cockpit.

Das BMJV meint, damit den Mythos ausräumen zu können, Verbraucher wären „klickmüde“. Irgendwie fühle ich mich matt.