Mai 22, 2025

Saubere Pseudonymisierung hilft! 

Das LG Hannover sorgt mit seinem Urteil vom 26.02.2025 (128 OWiLG 1/24) für mehr Klarheit bei pseudonymisierten Daten:

Es stellt darauf ab, ob ein Datenempfänger – hier ein ausländischer Compliance-Monitor – tatsächlich in der Lage ist, Personen hinter den Pseudonymen zu identifizieren. Solange der Empfänger keine Möglichkeit zur Re-Identifizierung hat und sich mit Personalnummern begnügt, gelten die Daten als „quasi anonym“.

Für Unternehmen bedeutet das: Mit sauberer Pseudonymisierung und klaren vertraglichen Regelungen lassen sich DSGVO-Pflichten deutlich reduzieren. Aus Sicht der Datenschutzpraxis ist das Urteil damit ein echter Gewinn. Wirkliche Klarheit wird aber erst der EuGH in seiner Entscheidung zum aktuellen Rechtsstreit (C-413/23) schaffen. Wir berichteten in der letzten Ausgabe und sind gespannt!