Mai 27, 2025

Mündliche Auskunft kann Verarbeitung nach DSGVO begründen

Auch die verbale Weitergabe personenbezogener Daten kann eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO sein. Das hat der EuGH mit Urteil vom 7. März 2024 (C-740/22) klargestellt. Voraussetzung ist, dass die Information aus einer strukturierten Datenhaltung stammt oder dort gespeichert werden soll. Anlass war ein Auskunftsersuchen eines finnischen TV-Produzenten, der telefonisch bei einem Gericht Informationen über strafrechtliche Verurteilungen eines Show-Teilnehmers einholen wollte. Das Gericht verweigerte die Auskunft unter Verweis auf den Datenschutz. Der EuGH bestätigte diese Praxis und stellte klar, dass auch nicht-automatisierte Vorgänge erfasst sind, wenn sie auf systematisch geordnete personenbezogene Informationen zugreifen. Der Verarbeitungsbegriff ist damit technikneutral zu verstehen.