DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018. Ergänzend hierzu ist seitdem ein völlig umgestaltetes Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Unternehmen sollten notwendige Anpassungen analysieren und effektiv umzusetzen.

Das Wichtigste im Überblick

Prinzipien der Datenverarbeitung

Die DSGVO erhebt zahlreiche einschränkende Prinzipien zu allgemeinen Grundsätzen der Datenverarbeitung. Deren Einhaltung muss der Verantwortliche nachweisen können. Der Verstoß ist bußgeldbewehrt.

TO-DO

  • Bestehende Prozesse prüfen, anpassen und Dokumentation ausbauen!

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind in einer Norm gebündelt. Die Voraussetzungen der Einwilligung definiert. Die Einwilligung hat gegenüber der Verarbeitung aufgrund überwiegenden Interesses an Bedeutung verloren.

TO-DO

  • Einwilligungsprozesse anpassen!
  • Bestandseinwilligungen prüfen, ob diese noch wirksam bzw. erforderlich sind!

Die Datenschutzerklärung (DSE)

Der Betroffene ist bei jeder Datenerhebung mit einer Erklärung (wie der DSE gemäß Telemediengesetz) über Art und Umfang der Verarbeitung zu informieren. Hier sind u. a. die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, eigene Interessen und Speicherdauer zu nennen.

TO-DO

  • Bestehende DSE ergänzen bzw. neue Erklärungen erstellen und an den erforderlichen Stellen platzieren!

Betroffenenrechte

Die Betroffenen haben ein “Recht auf Vergessen”, mit dem sie die Löschung ihrer Daten fordern können. Zudem können sie diese im Zuge der „Datenportabilität“ in einem gängigen Format herausverlangen oder immateriellen Schadensersatz geltend machen.

TO-DO

  • Technische Voraussetzungen für Rechte schaffen!
  • Prozesse für Betroffene zur Ausübung einrichten!

Auftragsverarbeitung (AV)

Bei einer Verarbeitung im Auftrag ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die DSGVO legt die inhaltlichen Voraussetzungen als auch die Verteilung der Verantwortung fest.

TO-DO

  • Vertragsmuster und Bestandsverträge anpassen!

Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOM)

Die Anforderungen an die TOM sind in der DSGVO definiert. Zahlreiche Parameter, wie insbesondere Stand der Technik, müssen berücksichtigt werden. Die Darstellung der TOM muss die Auswahl der Maßnahmen dokumentieren.

TO-DO

  • Umgesetzte Maßnahmen prüfen und ggf. nachbessern!
  • Auswahl und Umsetzung dokumentieren!

Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei potenziell risikoreichen Verarbeitungsprozessen ist eine Folgenabschätzung mit Unterstützung der Aufsichtsbehörden Pflicht.

TO-DO

  • Erforderliche Prozesse einrichten!

Höhere Bußgelder

Es drohen massive Bußgelder. Diese können nun bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes umfassen. Zuvor sah das BDSG maximal 300.000 EUR vor.

TO-DO

  • Die übrigen To-Dos befolgen!

Weiterer Anwendungsbereich

Die DSGVO gilt umfassend, wenn entweder der Verantwortliche, sein Verarbeiter oder die Betroffenen in der EU sitzen.

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