Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) ist die EU-Kommission zur Zahlung von EUR 400,00 Schadensersatz an einen deutschen Bürger verpflichtet (T-354/22). Der Kläger meldete sich über die offizielle Website der EU zur „Konferenz zur Zukunft Europas“ zu einer Veranstaltung an und nutzte die Option „Mit Facebook anmelden“. Dabei wurde seine IP-Adresse ohne ausreichende Schutzvorkehrungen an Facebook/ Meta übermittelt. Zum Zeitpunkt der Übermittlung (März 2022) gab es keinen Beschluss, der den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigte. Das Gericht wertete dies als Datenschutzverstoß und stellte klar, dass auch EU-Behörden für Verstöße haften können. Das Urteil betont die Verantwortung öffentlicher Stellen im Umgang mit sensiblen Daten.
März 4, 2025
Datenschutzverstoß: EU-Kommission muss 400 Euro zahlen
Autor
Dr. Carsten Brodersen