Mai 18, 2018

Wettbewerbsvorteil Datenschutz?

Die Quelle ist unbekannt, aber seit Jahren wird kolportiert, deutsche Unternehmen hätten einen Standortvorteil, ja einen Wettbewerbsvorteil durch das hiesige Datenschutzrecht. Bislang vor allem in Form des BDSG. Bemüht man die Suchmaschine seiner Wahl zu „Wettbewerbsvorteil DSGVO“ sind sich offenbar Viele einig: auch und gerade die DSGVO werde – nunmehr den Unternehmen der EU – einen Wettbewerbsvorteil bringen. Der Grund für diese Annahme liegt zwischen Wunschdenken und Realitätsverlust. Einen Beweis für diese Behauptung gibt es jedenfalls nicht.

Ein Blick auf international erfolgreiche, datengetriebene Geschäftsmodelle offenbart: Deutschland ist nicht dabei. Aber: Das gilt ausdrücklich nicht für den Wettbewerb innerhalb der Landesgrenzen. Allenortes suchen derzeit Auftraggeber nach Partnern, die die neuen Anforderungen technisch, organisatorisch und rechtlich umsetzen und dies auch belegen können. Dazu sind bislang nur wenige Unternehmen in der Lage!