August 6, 2018

DSGVO und journalistische Bildberichterstattung

Sind Fotos von Personen ohne Einwilligung noch zulässig? Eine der vielen noch ungeklärten Fragen seit der DSGVO. Unklarheiten ergeben sich insbesondere aus dem Verhältnis der DSGVO zum Kunsturhebergesetz (KUG). Jedenfalls bezüglich der Bildberichterstattung von Medienunternehmen bringt das OLG Köln Licht ins Dunkel: Das KUG gilt im journalistischen Bereich auch unter der DSGVO fort.

Das OLG hatte über einen Fernsehbeitrag zu entscheiden: der Antragsteller versuchte, diesen Beitrag zukünftig zu verhindern und berief sich unter anderem auf die Regelungen der DSGVO, schließlich habe er keine Einwilligung erteilt. Zu Gunsten der Meinungs- und Informationsfreiheit dürfen nationale Gesetze von der DSGVO abweichen (Art. 85 Abs. 2 DSGVO).

Der Rückgriff auf Art. 6 DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Daten entweder von einer Einwilligung oder einem anderen dort geregelten Erlaubnistatbestand abhängig macht, ist dann ausgeschlossen. Eine solche Abweichung stellt das in §§ 9c, 57 RStV geregelte Medienprivileg dar, so das Gericht. Bei der Anwendung des KUG sind dann die widerstreitenden Grundrechtspositionen (informelle Selbstbestimmung des Abgebildeten einerseits und Meinungsfreiheit andererseits) gegeneinander abzuwägen.